Für die Spielzeit 2022/2023 sind folgende Jahrgangseinteilungen zu beachten:
- U20 – Jahrgänge 2003/2004
- U18 – Jahrgänge 2005/2006
- U16 – Jahrgänge 2007/2008
- U14 – Jahrgänge 2009/2010
- U12 – Jahrgänge 2011/2012
- U10 – Jahrgänge 2013/2014
Einsatz- und Spielberechtigung von Jugendlichen
- Jugendliche der Altersklassen U16 bis U20 sind jeweils in ihrer und allen älteren Altersklassen sowie im Rahmen der DBB-Seniorenspielordnung im Seniorenspielbetrieb spielberechtigt. Die Spielberechtigung von U16-Jugendlichen für den Seniorenspielbetrieb ist beim jeweiligen Landesverband durch den Verein zu beantragen und wird durch eine Genehmigung nachgewiesen.
- Jugendliche der Altersklasse U14 sind bis einschließlich der Altersklasse U18 spielberechtigt. Die Spielberechtigung für die Altersklassen U18 ist beim jeweiligen Landesverband durch den Verein zu beantragen und wird durch eine Genehmigung erlangt.
- Jugendliche der Altersklasse U12 sind bis einschließlich der Altersklasse U16 spielberechtigt. Die Spielberechtigung für die Altersklassen U16 ist beim jeweiligen Landesverband durch den Verein zu beantragen und wird durch eine Genehmigung erlangt.
- Jugendliche der Altersklasse U10 sowie jüngerer Altersklassen sind bis einschließlich der Altersklasse U12 spielberechtigt.
- Sondergenehmigungen (Überspringen von Altersklassen oder Seniorengenehmigungen) müssen nicht mehr vom Schiedsrichter kontrolliert werden. Die Kontrolle erfolgt durch den Spielleiter anhand der Mannschaftsmeldung.